Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Gesamtbeschluss

 

                Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.

 

                Der Gemeinderat erkennt ferner die Abwägungsvorschläge an und macht sich diese zu Eigen.

 

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die Frist zur Stellungnahme wird auf 14 Tage verkürzt.