Beschluss: abgelehnt

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag wegen Errichtung von Verkaufs- und Ausstellungsräumen mit Bistro, Münchner Str. 14, FlNrn. 204/1, /4, /10, /11, /12, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Der Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wegen Errichtung von 18 Stellplätzen im Vorgartenbereich wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt München wird gebeten zu beauflagen, dass gemäß Stellplatzsatzung nach jedem 5. Stellplatz ein mind. 1,50 m breiter Bepflanzungsstreifen mit Baum anzulegen ist. Die Stellplätze sind wasserdurchlässig auszuführen. Zur Straßenbegrenzungslinie in der Münchner Straße und Wittelsbacher Straße ist ein ausreichender Pflanzstreifen zu errichten.

 

Das Landratsamt München wird darum gebeten, die Abstandsflächen bei H4 besonders zu prüfen.

Es ist zu beauflagen, dass die Anfahrtssituation Wittelsbacher- / Münchner Straße leistungsfähig vorzulegen ist.