Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen hat Kenntnis von dem überarbeiteten Planungskonzept in der Fassung vom 11.12.2014 für das Gelände der Firma Aufzug Riedl GmbH (Fl.Nr. 514 und 514/6, Gemarkung Feldkirchen) und stimmt diesen zu.

 

Der Gemeinderat Feldkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 – Gewerbegebiet zwischen der Emeranstraße und dem Bahnhofgelände, östlich der Sonnenstraße.

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Entwurf des städtebaulichen Vertrages (Planungskostenübernahmevertrag; § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) zwischen der Gemeinde Feldkirchen und Herrn Peter Andrä sowie Herrn Christoph Lochmüller und stimmt diesem zu.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.