Sitzung: 11.12.2014 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen hat Kenntnis von dem überarbeiteten Planungskonzept in der Fassung vom 11.12.2014 für das Gelände der Firma Aufzug Riedl GmbH (Fl.Nr. 514 und 514/6, Gemarkung Feldkirchen) und stimmt diesen zu.
Der Gemeinderat Feldkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 – Gewerbegebiet zwischen der Emeranstraße und dem Bahnhofgelände, östlich der Sonnenstraße.
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Entwurf des städtebaulichen Vertrages (Planungskostenübernahmevertrag; § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) zwischen der Gemeinde Feldkirchen und Herrn Peter Andrä sowie Herrn Christoph Lochmüller und stimmt diesem zu.
Der Erste Bürgermeister wird
ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.