Sitzung: 15.01.2015 Gemeinderat
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 11.12.2014 lag dem
Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum
Schluss der Sitzung wurden Einwendungen erhoben, da die Niederschrift nicht im
Ratsinformationssystem eingestellt war. Die Frist wurde somit bis zur Sitzung
des Gemeinderates am 29.01.2015 verlängert.