Sitzung: 11.12.2014 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen, Sudetenstr. 36, FlNr. 359/2, das gemeindliche Einvernehmen für folgendes in Aussicht zu stellen:
E + I + DG (kein VG)
Grundfläche höchstens 2 x 7,50 x 12 m 180,00 m²
GR Gebäude
höchstens 180,00
m²
GR mit Garagen und Zufahrten höchstens 246,00 m²
GF, GFZ höchstens 360,00 m², 0,44
SD
Der Befreiung wegen Baulinienunterschreitung wird das gemeindliche Einvernehmen bis maximal 2,0 m in Aussicht gestellt.
Der Befreiung wegen Errichtung der Garagen außerhalb des Bauraumes wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Im Falle eines Bauantrages ist für jede Doppelhaushälfte ein 2. Stellplatz nachzuweisen.
Im Falle eines Bauantrages ist das
Gebäude mit der Wandhöhe, Kniestock und Dachneigung an die umliegende Bebauung
anzupassen.