Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen, Sudetenstr. 36, FlNr. 359/2, das gemeindliche Einvernehmen für folgendes in Aussicht zu stellen:

 

E + I + DG (kein VG)

 

Grundfläche höchstens 2 x 7,50 x 12 m                                    180,00 m²

GR Gebäude höchstens                                                             180,00 m²

GR mit Garagen und Zufahrten höchstens                                246,00 m²

GF, GFZ höchstens                                                                    360,00 m², 0,44

SD

 

Der Befreiung wegen Baulinienunterschreitung wird das gemeindliche Einvernehmen bis maximal 2,0 m in Aussicht gestellt.

 

Der Befreiung wegen Errichtung der Garagen außerhalb des Bauraumes wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Im Falle eines Bauantrages ist für jede Doppelhaushälfte ein 2. Stellplatz nachzuweisen.

 

Im Falle eines Bauantrages ist das Gebäude mit der Wandhöhe, Kniestock und Dachneigung an die umliegende Bebauung anzupassen.