Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt die Anlage 1 der Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Feldkirchen in der Fassung vom 11. Dezember 2014.

Die Anlage 1 zur Satzung vom 11. Dezember 2014 tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage 1 der Satzung vom 24. August 2011 zum 31.12.2014 außer Kraft.