Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Vierfamilienhauses mit Garagen, Oberndorfer Str. 29, FlNr. 666/15, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgendes in Aussicht gestellt:

 

Grundfläche 10,40 m x 16,35 m                     170,04 m² (zul. 200 m²)

Grundfläche mit Nebenanlagen                      300,00 m² (zul. 300 m²)

Geschossfläche                                               340,00 m² (zul. 340 m²)

 

Der Befreiung wegen Überschreitung der westlichen Baugrenze mit den Garagen um 1,0 m wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

 

Der Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wegen Errichtung von Stellplätzen in den Stauräumen der Garagen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im Falle eines Bauantrages sind diese Stellplätze vor den Garagen der jeweils selben Wohnung zuzuschreiben.

 

Der Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Grundfläche wird das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt. Die Werte sind gemäß Bebauungsplan einzuhalten.

Auch die Geschossfläche ist auf 340 m² zu reduzieren.