Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Dem Männergesangverein Feldkirchen e.V. wird der Übungsraum im 1. OG des „Ludwig-Glöckl-Hauses“ wie beantragt zur Verfügung gestellt.

Eine Lehrtätigkeit sowie die Festeinbauten von Gerätschaften sind untersagt.

Die Bereitstellung erfolgt zur Dauernutzung und wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt.