Sitzung: 13.11.2014 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Dem Männergesangverein Feldkirchen e.V. wird der Übungsraum im 1. OG des „Ludwig-Glöckl-Hauses“ wie beantragt zur Verfügung gestellt.
Eine Lehrtätigkeit sowie die Festeinbauten von Gerätschaften sind untersagt.
Die
Bereitstellung erfolgt zur Dauernutzung und wird unter dem Vorbehalt des
Widerrufs erteilt.