Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beratung

 

          Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, dass die Grundstücksfläche ausreichend begrünt wird. Auf dem Betriebsgelände sollten zwei zusätzliche Bäume gepflanzt werden.

          Weiterhin wurde erfragt, wann die Verlegung des Geh- und Radweges erfolgt. Wenn der Bau fertiggestellt ist, führt der vorhandene Radweg in eine Sackgasse.

          Die Verwaltung bejahte dies. Der Geh- und Radweg wird zu einem späteren Zeitpunkt verlegt. Dies wurde im Bauleitplanverfahren zur 1.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 93 – Gewerbegebiet Süd ausführlich besprochen und beschlossen. Mit dem vorliegenden Bauantrag besteht hier keine Verbindung.

         

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt der Bauvoranfrage der Bauwaren Mahler GmbH & Co. KG wegen Erweiterung des Betriebsgebäudes am Otto-Lilienthal-Ring 12 in Feldkirchen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

 

Die GRZ ist auf das höchstzulässige Maß von 0,8 zu reduzieren.

 

Den Befreiungen wegen Reduzierung des westlichen Grünstreifens auf 1 m sowie der Baugrenzenüberschreitung im Bereich der Stellplätze 3 und 4 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Dem Antragsteller wird aufgegeben, über die Pflanzplicht im Bebauungsplan hinaus,

zwei Bäume auf dem Betriebsgelände zu pflanzen.