Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Beratung

 

            Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nachgefragt, wie viele Mitarbeiter eine Prämie erhalten haben. Die Verwaltung erläuterte, dass jeder Mitarbeiter eine Prämie erhalten hat, aber entsprechend seiner Leistung.

Es wurde kritisiert, dass hier die Auszahlung nach einem Gießkannenprinzip erfolgt.

Die Verwaltung widersprach dieser Darstellung. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem. Jeder Mitarbeiter wird entsprechend seiner Leistung beurteilt. Wer mehr leistet, erhält folglich auch mehr Geld.

Weiterhin wurde sich erkundigt, wer die Beurteilung vornimmt. Die Beurteilungen erfolgen durch die jeweiligen Abteilungsleiter. Jeder Mitarbeiter wird hierzu zu einem persönlichen Gespräch gebeten, welches mit einem Protokoll abgeschlossen wird.

            Sofern unterschiedliche Sichtweisen zu der Beurteilung vertreten werden, wird ein sogenanntes „Schiedsgespräch“ zusammen mit dem Geschäftsleiter geführt. Auf Grundlage dieses Gespräches soll ein  gemeinsamer Konsens gefunden werden.

 

 

III.        Beschluss

 

Für die Tarifbeschäftigten wird aufgrund der Ermächtigung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern das Ausschüttungsvolumen für die Leistungsbewertungszeiträume 2014 und 2015 auf 3 % festgesetzt.

 

Der nach Art. 68 Abs. 1 BayBesG vorgegebene maximale Vergaberahmen für die Beamten von derzeit 1 % wird weiterhin ausgeschöpft.