Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag auf isolierte Befreiung wegen Errichtung von Werbeanlagen als Nebenanlage außerhalb des Bauraumes, Umrüstung von Werbeanlagen auf neues Erscheinungsbild der Fa. "CRAMO", Emeranstr. 49-51, FlNr. 536/3, nicht zu genehmigen. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.