Sitzung: 11.09.2014 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den vier Planungsvarianten für die zukünftige Bebauung in der Ottostraße.
Der Gemeinderat beschließt, dass der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 106 - Gebiet südlich der Ottostraße, westlich der Aschheimer Straße und östlich der Theresienstraße auf der Grundlage von Variante D ausgearbeitet werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schallschutzgutachten in Auftrag zu geben.
Dem Gemeinderat ist der
ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf zur Billigung vorzulegen.