Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den vier Planungsvarianten für die zukünftige Bebauung in der Ottostraße.

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 106 - Gebiet südlich der Ottostraße, westlich der Aschheimer Straße und östlich der Theresienstraße auf der Grundlage von Variante D ausgearbeitet werden soll.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schallschutzgutachten in Auftrag zu geben.

Dem Gemeinderat ist der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf zur Billigung vorzulegen.