Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung von 2 Baukörpern (Reihenhäuser) mit Tiefgarage, Oberndorfer Str. 2, 4, 1c - g, FlNr. 84, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

 

Den Befreiungen wegen

 

1. Drehung der Baukörper

2. Verlegung der TG-Zufahrt

 

wie im Plan des Architekten Reichart vom 11.06.2014 dargestellt, wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

 

Im Falle eines Bauantrages dürfen keine nachbarschützenden Belange beeinträchtigt werden (Abstandsflächen). Es sind sämtliche Nachbarunterschriften einzuholen.

 

Weiterhin sind sonst alle Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 96 – Ortsmitte Südost, einzuhalten.

 

Der Bauherr hat im Falle eines Bauantrages das Gebäude noch zu optimieren, da der Wendekreis direkt an das Gebäudeeck des mittleren Baukörpers angrenzen würde.