Sitzung: 24.07.2014 Gemeinderat
Die Niederschriften über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 26.6.2014 und 10.7.2014 lagen dem Gemeinderat gemäß § 2
GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung
wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.