Sitzung: 10.07.2014 Gemeinderat
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 26.6.2014 lag dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54
Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden
Einwendungen gegen die Niederschrift vorgebracht. Die Niederschrift wird dem
Gemeinderat erneut zur Genehmigung vorgelegt.