Beschluss: einstimmig angenommen

 

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, für die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Inhalt des Verfahrens ist die Präzisierung der Festsetzung B 1.1 hinsichtlich des unteren Bezugspunktes für die Höhenfestsetzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.