Sitzung: 26.06.2014 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, für die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Inhalt des Verfahrens ist die Präzisierung der Festsetzung B 1.1 hinsichtlich des unteren Bezugspunktes für die Höhenfestsetzung.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die notwendigen Schritte einzuleiten.