Die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 15.5. + 22.5.2014, der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 1.4.2014 sowie der HFA Sitzung vom 2.4.2014 lagen  dem Gemeinderat gemäß § 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.