Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

1.    Der Gemeinderat Feldkirchen stimmt der Nutzung des Friedhofsgrundstücks unter den im Vortrag aufgeführten Maßgaben zu unter der Bedingung, dass eine Ersatzleistung in Höhe der Hälfte der ersparten Kosten auferlegt wird, welche für Neupflanzungen im Gemeindegebiet verwendet wird. Des Weiteren ist vom Bauträger ein gleichwertiger Ersatz für die entfallende Hecke zu schaffen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Ten Brinke Wohnungsbau GmbH & Co. KG eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Abstimmung: einstimmig angenommen

 

2.    Der Gemeinderat Feldkirchen stimmt der Nutzung des Gehwegs entlang der Hohenlindner Straße für die Erstellung der Tiefgarage für das Marktgebäude unter den im Vortrag aufgeführten Maßgaben zu.