Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, für die 1.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 81 – Schwalbenstraße ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Inhalt des Verfahrens ist die Festsetzung Nr. 4.5 zu ändern, sodass für die genannten Grundstücke eine eigene Mindestgrundstücksgröße nach Quadratmetern festgesetzt wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.