Sitzung: 22.05.2014 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, für die 1.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 81 – Schwalbenstraße ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Inhalt des Verfahrens ist die Festsetzung Nr. 4.5 zu ändern, sodass für die genannten Grundstücke eine eigene Mindestgrundstücksgröße nach Quadratmetern festgesetzt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.