Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen hat Kenntnis vom Beschluss des VG München vom 08.05.2014 (M 9 S 14.1531) über die Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde Feldkirchen gegen die Fällanordnung der LfL vom 24.03.2014.

 

Weitere Rechtsmittel (Beschwerde zum VGH München) werden gegen die Entscheidung des VG München nicht mehr eingelegt. Der Widerspruch der Gemeinde Feldkirchen vom 11.04.2014 wird zurückgenommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fällmaßnahmen unverzüglich durchzuführen.