Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

 

Satzung

 

über die zweite Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des
Bebauungsplanes 9 – Gebiet Hohenlindner Straße/Fasanweg/Friedensstraße

 

vom ………

 

Auf Grund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I 2004 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I 2013 S. 1548) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. 1998, 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24.07.2012 (GVBl. 2012, 366) erlässt die Gemeinde Feldkirchen folgende Satzung:

 

 

 

§ 1 - Anordnung der Veränderungssperre

 

Zur Sicherung der Planung der in Aufstellung befindlichen Änderung des Bebauungsplanes 9 – Gebiet Hohenlindner Straße/Fasanweg/Friedensstraße hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.07.2011 eine Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 9 Teilgebiet A beschlossen. Die Veränderungssperre ist am 28.07.2011 in Kraft getreten.

 

§ 2 - Geltungsdauer der Veränderungssperre

 

Die Geltungsdauer dieser Satzung über eine Veränderungssperre in der Fassung vom 14.07.2011 wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert.

 

 

§ 3 - Rechtswirkungen der Veränderungssperre

 

Die Veränderungssperre tritt damit nach Ablauf von 4 Jahren, vom Tag des Inkrafttretens am 28.07.2011 gerechnet, außer Kraft.

 

§ 4 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

 

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

GR Pahl-Leclerque, GR Wurth und GR Mermi waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.