Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt aufgrund des vorgestellten Planungskonzepts in der Fassung vom 25.02.2014 für das Gelände der Firma Aufzug Riedl GmbH (FlNr. 514 und 514/6, Gemarkung Feldkirchen) die Änderung des Bebauungsplan Nr. 52 für diesen Teilbereich in Aussicht zustellen.

 

Es sind folgende Maßgaben zu erfüllen:

1.    Die gesetzlichen Abstandsflächen sind einzuhalten

2.    Die gesetzlichen Höchstgrenzen der Geschossflächenzahl darf nicht überschritten werden

           

Mit dem Grundstückseigentümer ist zuvor ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme sämtlicher Kosten, die aufgrund der städtebaulichen Planung entstehen, gemäß § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Grundstückseigentümer einen Entwurf dieses Vertrages zu erarbeiten und diesen dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück FlNr. 514/6 Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.