Sitzung: 15.05.2014 Gemeinderat
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 02.04.2014 und 10.04.2014 lag dem Gemeinderat gemäß § 2
GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung
wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.