Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Der Geschäftsordnung wird in der vorgelegten Fassung mit Ausnahme des § 9 Abs. 9 Buchst. e) zugestimmt; diese wird Bestandteil der Niederschrift. Bis zu einer eventuellen Änderung der Geschäftsordnung wird die ursprüngliche Regelung angewandt.