Sitzung: 08.05.2014 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
III. Beschluss
Der Geschäftsordnung wird in der
vorgelegten Fassung mit Ausnahme des § 9 Abs. 9 Buchst. e) zugestimmt; diese
wird Bestandteil der Niederschrift.
Bis zu einer eventuellen Änderung der Geschäftsordnung wird die ursprüngliche
Regelung angewandt.