Sitzung: 02.04.2014 Haupt- Finanz- und Sozialausschuss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-
Finanzausschusses vom 06.11.2013 lag dem Ausschuss gemäß § 24 Abs. 2 GeschO,
Art. 54 Abs. 2 GO, zur Einsichtnahme vor. Bis zum Ende der Sitzung wurden keine
Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.