Beschluss: abgelehnt

 

III.      Beschluss

 

1.

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag wegen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, 2 offenen Stellplätzen und 2 Garagen, Ottostr. 1, FlNr. 14/10, wird nicht erteilt.

Es wird aber in Aussicht gestellt, das Einvernehmen zu erteilen, wenn folgende Vorgaben eingehalten werden: GRZ 0,35; GFZ 0,6; 2 Vollgeschosse, Wandhöhe 6,50 m. Diese Vorgaben gelten auch für den Bebauungsplan und den Aufstellungsbeschluss.

Abstimmung: Ja 13  Nein 5

 

2.

Als Vorgabe für den Bebauungsplan wird im Rahmen der Bauleitplanung die Dachform freigestellt.

Abstimmung: Ja 16  Nein 2