Sitzung: 20.02.2014 Gemeinderat
Beschluss: abgelehnt
III. Beschluss
1.
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag wegen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, 2 offenen Stellplätzen und 2 Garagen, Ottostr. 1, FlNr. 14/10, wird nicht erteilt.
Es wird aber in Aussicht gestellt, das Einvernehmen zu erteilen, wenn folgende Vorgaben eingehalten werden: GRZ 0,35; GFZ 0,6; 2 Vollgeschosse, Wandhöhe 6,50 m. Diese Vorgaben gelten auch für den Bebauungsplan und den Aufstellungsbeschluss.
Abstimmung: Ja 13 Nein 5
2.
Als Vorgabe für den Bebauungsplan wird im Rahmen der Bauleitplanung die Dachform freigestellt.
Abstimmung: Ja 16 Nein 2