Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

II.       Gesamtbeschluss:

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 93 – Gewerbegebiet Süd in der Fassung vom 20.02.2014 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.