Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

 

 

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 106 – Gebiet südlich der Ottostraße, westlich der Ascheimer Straße und östlich der Theresienstraße.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende wesentliche Planungsziele verfolgt:

 

1.    Festsetzung der Art der Nutzung als Dorfgebiet (MD); dies entspricht den Darstellungen des rechtkräftigen Flächennutzungsplanes.

2.    Das Maß der baulichen Nutzung soll festgesetzt werden; es wird eine GRZ von 0,35 und eine GFZ von 0,6 angestrebt. Die Anzahl der Vollgeschosse soll auf zwei Vollgeschosse beschränkt werden.

 

3.    Um eine städtebaulich nicht erwünschte, zu starke Verdichtung zu vermeiden, sollen Mindestgrundstücksgrößen festgesetzt werden.

 

4.    Die Wandhöhe darf höchstens 6,50 m betragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Mit der Planung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

Dem Gemeinderat ist der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf (Plan mit Festsetzungen und Begründung) zur Billigung vorzulegen.