Sitzung: 23.01.2014 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 – Gebiet zwischen der Emeranstraße und dem Bundesbahngelände, östlich der Sonnenstraße.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
1.
Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen
durch Baugrenzen nach § 23 BauNVO
2.
Festsetzung der Erschließungsstraße von der
Emeranstraße zur Velaskostraße als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 9 Abs. 1
Nr. 11 BauGB
3. Schaffung eines verträglichen Übergangs zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und dem westlich der Kreuzstraße liegenden Wohngebiet; dabei soll insbesondere der bestehende Immissionskonflikt zwischen den Nutzungen östlich und westlich der Kreuzstraße im Sinne einer Emissionsminderung gelöst werden.