Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 – Gebiet zwischen der Emeranstraße und dem Bundesbahngelände, östlich der Sonnenstraße.

 

Mit der Bebauungsplanänderung sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

 

1.    Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen nach § 23 BauNVO

2.    Festsetzung der Erschließungsstraße von der Emeranstraße zur Velaskostraße als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

3.    Schaffung eines verträglichen Übergangs zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und dem westlich der Kreuzstraße liegenden Wohngebiet; dabei soll insbesondere der bestehende Immissionskonflikt zwischen den Nutzungen östlich und westlich der Kreuzstraße im Sinne einer Emissionsminderung gelöst werden.