Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

Der Gemeinderat kennt ferner die Abwägungsvorschläge der Verwaltung und des Bau- und Umweltausschusses an und macht sich diese zu Eigen.

Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 81 - Schwalbenstraße in der Fassung vom 23.01.2014 mit den beschlossenen Änderungen als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.