Sitzung: 23.01.2014 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 – Gewerbegebiet „Nordöstlich der Bahnlinie“ für das Grundstück Fl.Nr. 312.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Mit der Planung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Dem Gemeinderat ist der
ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf (Plan mit Festsetzungen und Begründung) zur
Billigung vorzulegen.