Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

 

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 – Gewerbegebiet „Nordöstlich der Bahnlinie“ für das Grundstück Fl.Nr. 312.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Mit der Planung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

Dem Gemeinderat ist der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf (Plan mit Festsetzungen und Begründung) zur Billigung vorzulegen.