Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Wohnweg „Nr. 06 im Baugebiet Tucherpark“, FlNr. 663/53 Tfl., gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Ziff. 2 BayStrWG als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen.

 

Anfangspunkt:                          Einmündung Zufahrtsstraße „Tucherpark Teil 1“, südöstliches Eck FlNr. 663/56 (öffentlicher Spielplatz) und südwestliche Ecke FlNr. 663/121 (Tucherpark 1) Gemarkung Feldkirchen

Endpunkt:                                 Einmündung Ortsstraße „Tucherpark Teil 2“, östlich mittig FlNr. 663/133 (Tucherpark 36) und nordwestliches Eck FlNr. 663/50 (Tucherpark 5) Gemarkung Feldkirchen

Länge:                                       0,044 km

Straßenbaulast:                        Gemeinde Feldkirchen

Widmungsbeschränkung:        nur Fußgänger und Radfahrer, in Ausnahmefällen (Umzug, Krankentransport usw.) befahrbar