Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Wohnweg „Nr. 03 im Baugebiet Tucherpark“, FlNr. 663/53 Tfl. gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Ziff. 2 BayStrWG als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen.

 

Anfangspunkt:                          Einmündung Wohnweg „Nr. 02 im Baugebiet Tucherpark“, nordwestliches Eck FlNr. 663/58 Gemarkung Feldkirchen

Endpunkt:                                 nordöstliches Eck FlNr. 663/30 und nordwestliches Eck FlNr. 663/47 (Tucherpark 24) Gemarkung Feldkirchen

Länge:                                       0,087 km

Straßenbaulast:                        Gemeinde Feldkirchen

Widmungsbeschränkung:        nur Fußgänger und Radfahrer, in Ausnahmefällen (Umzug, Krankentransport usw.) befahrbar