Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Wohnweg „Nr. 02 im Baugebiet Tucherpark“, FlNr. 663/53 Tfl., gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Ziff. 2 BayStrWG als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen.

 

Anfangspunkt:                        Einmündung Zufahrtsstraße „Tucherpark Teil 1“ zum Baugebiet Tucherpark, südwestliches Eck FlNr. 663/57

Endpunkt:                               Einmündung Wohnweg „Nr. 03 im Baugebiet Tucherpark“, nordwestliches Eck FlNr. 663/58 und nordöstliches Eck FlNr. 663/51 (Tucherpark 18)

Länge:                                    0,159 km

Straßenbaulast:                      Gemeinde Feldkirchen

Widmungsbeschränkung: nur Fußgänger und Radfahrer, in Ausnahmefällen (Umzug, Krankentransport usw.) befahrbar