Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Wohnweg „Nr. 01 im Baugebiet Tucherpark“, FlNr. 663/53 Tfl., gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Ziff. 2 BayStrWG als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen.

 

Anfangspunkt:                 Einmündung Oberndorfer Straße, südöstliches Eck FlNr. 663/58 und nordöstliches Eck FlNr. 663/57 Gemarkung Feldkirchen

Endpunkt:                        Einmündung Wohnweg „Nr. 02 im Baugebiet Tucherpark“, südwestliches Eck FlNr. 663/58 und nordwestliches Eck FlNr. 663/57 Gemarkung Feldkirchen

Länge:                             0,023 km

Straßenbaulast:               Gemeinde Feldkirchen

Widmungsbeschränkung:

nur Fußgänger und Radfahrer, in Ausnahmefällen (Umzug, Krankentransport usw.) befahrbar