Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Zufahrtsstraße „Tucherpark - Teil 1“ zum Wohngebiet Tucherpark, bestehend aus der FlNr. 663/53 Gemarkung Feldkirchen, zur Ortsstraße gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Anfangspunkt:                          Einmündung Oberndorfer Straße, zwischen den FlNrn. 663/57 und 663/32

Endpunkt:                                 südwestliches Eck FlNr. 663/30, nordwestliches Eck FlNr. 663/55

Länge:                                      0,211 km

Straßenbaulast:                        auf gesamter Länge – Gemeinde Feldkirchen

Widmungsbeschränkungen:    keine