Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der beantragten Schallschutzwand auf dem Grundstück in der Hohenlindner Str. 7, FlNr. 67/9, aus denen im Vortrag erwähnten Gründen das gemeindliche Einvernehmen weiterhin nicht zu erteilen.