Sitzung: 21.11.2013 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Vorbescheid wegen Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Philipp-Holly-Straße, FlNr. 337/49, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Maßgabe, dass das Gebäude sich auf zwei Wohneinheiten beschränkt. Das Gebäude kann auch als Doppelhaus errichtet werden (E+1+DG)