Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorbescheid wegen Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Philipp-Holly-Straße, FlNr. 337/49, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Maßgabe, dass das Gebäude sich auf zwei Wohneinheiten beschränkt. Das Gebäude kann auch als Doppelhaus errichtet werden (E+1+DG)