Beschluss: einstimmig angenommen

III.    Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der formlosen Bauvoranfrage wegen Errichtung einer Doppelhaushälfte in der Wendelsteinstr. 3, Feldkirchen FlNr. 91/13 das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Maßgaben in Aussicht zu stellen:

 

1.      Die Baulinie gemäß dem einfachen Baulinienplan Nr. 32 ist einzuhalten.

2.      Vor Bauantragstellung sind die beiden Grundstücke FlNr 91/13 und 91/19 zu vereinigen.

3.      Die notwendigen 2 Stellplätze sind auf eigenem Grundstück nachzuweisen.