Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat legt die pauschale Entschädigung für die amtlichen Wahlhelfer (Mitglieder der Wahlvorstände) wie folgt fest:

 

a) Kommunalwahlen (Bürgermeister-, Gemeinde- und Landkreiswahlen)              80,-- Euro

b) Landtags- und Bezirkswahlen                                                                              80,-- Euro

c) Bundestags- und Europawahlen,
    Bürgerentscheide, Volksentscheide u.ä. Abstimmungen                                     50,-- Euro

d) Stichwahlen                                                                                                           50,-- Euro

 

Fallen an einem Tag Entscheidungen aus mehreren der 4 genannten Kategorien an, wird ein Zuschlag von 20,-- Euro gewährt.