Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

Der Gemeinderat kennt die Abwägungsvorschläge des Bau- und Umweltausschusses und macht sich diese zu Eigen. Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Denjenigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Der Gemeinderat beschließt, für die 2.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 17.10.2013 eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.