Sitzung: 09.10.2013 Haupt- Finanz- und Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat legt die pauschale Entschädigung für die amtlichen Wahlhelfer (Mitglieder der Wahlvorstände) wie folgt fest:
a) Kommunalwahlen (Bürgermeister-, Gemeinde- und Landkreiswahlen) 80,-- Euro
b) Landtags- und Bezirkswahlen 80,-- Euro
c)
Bundestags- und Europawahlen,
Bürgerentscheide, Volksentscheide
u.ä. Abstimmungen 50,--
Euro
d) Stichwahlen 50,-- Euro
Fallen an einem Tag Entscheidungen aus mehreren der 4 genannten Kategorien an, wird ein Zuschlag von 20,-- Euro gewährt.