Beschluss: einstimmig angenommen

II.  Beschluss

 

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplan Nr.9 -Teilgebiet B – Gebiet Hohenlindner Straße/Fasanweg/Friedensstraße für das Grundstück Fl.Nr. 603 der Gemarkung Feldkirchen.

Die Nutzfläche für den Lebensmitteleinzelhandel wird von 1.000 m² auf 1.200 m² festgesetzt.

Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Die Kosten trägt die Firma TBB Ten Brinke  - Projektentwicklungs GmbH.