Sitzung: 12.09.2013 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt,
für den Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost ein ergänzendes Verfahren nach
§ 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Inhalt des Verfahrens ist die Präzisierung
der Festsetzungen B. 1.3 hinsichtlich des unteren Bezugspunktes für die
Höhenfestsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Schritte einzuleiten und die notwendige Veränderungssperre für die
nächste Sitzung vorzubereiten.