Beschluss: einstimmig angenommen

II. Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Inhalt des Verfahrens ist die Präzisierung der Festsetzungen B. 1.3 hinsichtlich des unteren Bezugspunktes für die Höhenfestsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten und die notwendige Veränderungssperre für die nächste Sitzung vorzubereiten.