Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Bauantrag wegen Errichtung von zwei Doppelhäusern, 4 Garagen sowie 4 Stellplätzen, Wittelsbacherstr.12, FlNr. 213, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Der Bauherr wird darum gebeten, Duplexgaragen zu errichten, um die Versiegelung zu verringern.

Der Bauherr hat gegenüber dem Landratsamt München nachzuweisen, dass die Garagen und Stellplätze zwischen den Häusern ordnungsgemäß an- und abgefahren werden können. Ebenso verhält es sich beim Stellplatz 4. Es muss gewährleistet werden, dass der dort Parkende nicht rückwärts auf die Wittelsbacher Straße ausfahren muss (Wendemöglichkeit auf dem eigenen Grundstück). Das Landratsamt München wird gebeten, dies zu beauflagen.

 

Der Ausnahme von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wegen Errichtung des Stellplatzes 1 im Vorgartenbereich sowie Stauraumverkürzung bei der Garage 1 auf 4,0 m wird zugestimmt.