Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, auf Basis der Planung des Antragstellers vom 12.06.2013/01.08.2013, die Grundlage der formlosen Bauvoranfrage wegen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet an der Dornacher Straße war, einen Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung in Aussicht zu stellen.

Mit dem Antragsteller ist zuvor eine städtebauliche Vereinbarung gemäß § 11 BauGB zur Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten abzuschließen.

 

Der Bauherr wird auf folgendes hingewiesen:

Die Erschließungsstraße ist mit 3,0 m Breite auf eine Länge von ca. 115 m für einen Gewerbebetrieb mit Lkw-Verkehr nicht ausreichend, Gegenverkehr muss gewährleistet werden (Lkw / Pkw). Weiterhin ist eine Wendemöglichkeit für Lkws vom Betrieb aus zu schaffen. Die notwendigen Aufstellflächen für die Feuerwehr müssen im Falle eines Bauantrags nachgewiesen werden.

Es ist ein Lärmschutzgutachten durch ein Gutachterbüro zu erstellen.