Beschluss: einstimmig angenommen

III. Beschluss

 

Eine Beschlussfassung über die Punkte 1 – 4 des UWV-Antrags wird zurückgestellt. Herr Rechtsanwalt Steffen wird gebeten zu prüfen, ob eine Beschlussfassung hierüber dem Bürgerentscheid vom 30. Juni 2013 widersprechen würde.

 

Am Regionalpark von 100 ha wird unabhängig von einer künftigen Umgehungsstraße festgehalten, entsprechend dem jetzt gültigen überregionalen Grünzug und gemäß den geplanten Flächen der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der BAB A 94, westlich der B 471 und nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Haar.

Der Regionalpark ist in der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes zu integrieren. Die für den Regionalpark vorgesehenen Flächen sollen auch in Zukunft von Bebauung freigehalten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Baugesuche zurückzustellen und dem Gemeinderat Beschlussvorlagen zur Verhinderung des jeweiligen Bauvorhabens vorzubereiten.