Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen.

Der Gemeinderat kennt die Abwägungsvorschläge des Bau- und Umweltausschusses und macht sich diese zu Eigen. Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten.

 

Der Gemeinderat beschließt, für die 1.Änderung zum Bebauungsplan Nr. 81 - Schwalbenstraße mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 11.07.2013  eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 14 Tage verkürzt.