Sitzung: 11.07.2013 Gemeinderat
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 13.6.2013 und 19.6.2013 lagen dem Gemeinderat gemäß § 2
GeschO, Art. 54 Abs. 2 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung
wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als
genehmigt.