Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die im Vortrag genannten Fuß- und Radwege gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Ziff. 2 BayStrWG zu beschränkt öffentlichen Wegen zu widmen.